Am 13. August wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ veröffentlicht. Dessen Artikel 1 ist das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)“, das am 1. November 2020 in Kraft tritt. Es löst das Energieeinsparungsgesetz EnEG, die Energieeinsparverordnung EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG vollständig ab und macht diese zu Makulatur.
