Im Juli 2013 wurde das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) um Regelungen zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ergänzt. Mit dem Inkrafttreten des geänderten baden-württembergischen Architektengesetzes am 27. Februar 2016 kann nunmehr auch von den Mitgliedern der Architektenkammer diese Gesellschaftsform gegründet werden.

