Es gibt das private Baurecht, das in erster Linie im BGB und in der VOB/B angesiedelt ist und das öffentliche Baurecht, das das BauGB, die LBO und die BauNVO betrifft. Weiteres zu beiden Themen erfahren Sie hier.
Der Architektenvertrag ist ein eigener Vertragstyp, der in § 650p BGB geregelt ist. Hinweise zum Architektenvertragsrecht erhalten Sie hier. Auch finden Sie hier Orientierungshilfen.
Das Architektengesetz regelt unter anderem den Schutz der Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner. In der Berufsordnung sind die Berufspflichten aufgeführt, die der Architekt bei seiner beruflichen Tätigkeit beachten muss.
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Berechnung der Entgelte für Architekten- und Ingenieurleistungen. Hier finden Sie die aktuelle HOAI und Hinweise zur Anwendung.