
Den Hochschulabschluss haben Sie gepackt - Die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in dürfen Sie aber erst nach Anmeldung in der Architektenkammer und einer zweijährigen Phase als Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP) tragen. Mehr grundsätzliche Informationen finden Sie im Leitfaden AiP/SiP Merkblatt 46.
Mit dem Eintritt ins Berufsleben stellen sich Ihnen neben allen technischen Fragen im Büro auch strategische Fragen im Hinblick auf Ihre Karriere. Wir helfen Ihnen gerne weiter.