Der für die Inhalte des Normenwerks verantwortliche Ausschuss hat am 5. und 6. August im Haus der Architekten getagt. Mit dem Freudenstädter Rudolf Müller gehört auch ein Mitglieder unserer Architektenkammer zu dem Gremium.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat eine Neufassung der „Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteilung freiberuflicher Tätiger“ (RifT) herausgegeben.
Am 6. März 2018 lud die Architektenkammer zu einer Podiumsdiskussion ein, um über die Neuerungen des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts zu sprechen und diese zu bewerten.
Architekten können von ihren Bauherren eine Sicherheit verlangen
Die Bauhandwerkersicherung gibt auch Architekten die Möglichkeit, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Und sie stellt ein elegantes Kündigungsrecht dar. Ein Merkblatt fasst das Wichtigste nun aktuell zusammen.
Die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen tritt, ist ab sofort anzuwenden.
Der mit der Vorbereitung und/oder der Mitwirkung bei der Vergabe beauftragte Architekt sollte ab einem Auftragswert von 20.000,00 € netto unbedingt beachten, dass die Bieter und gegebenenfalls deren Nachunternehmer eine Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgeben.
Näheres, insbesondere eine Mustererklärung, finden Sie unter
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg