Im Vorfeld der Einführung der DSGVO wurde eine regelrechte Abmahnwelle befürchtet. Auch wenn es nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu Massenabmahnungen gekommen ist, liegen bereits erste (in der Regel erstinstanzliche) Entscheidungen vor, die auf Abmahnungen basieren. Die Zivilgerichte haben in den Verfahren dabei zunächst zu klären, ob überhaupt wegen eines DSGVO-Verstoßes abgemahnt werden kann. Dies ist noch vollkommen offen.
Seit dem 25. Mai 2018 beherrscht das Datenschutzrecht den Betriebsalltag. Auch Architekturbüros müssen sich damit beschäftigen, wie sie mit der Verarbeitung personenbezogener Daten umgehen.
Ab. 25. Mai 2018 gelten neue Bestimmungen im Datenschutzrecht. Jede Architektin und jeder Architekt sollte sich vorab mit den Regelungen beschäftigen. Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum neuen Datenschutzrecht.