
Seit der letzten Regierungsumbildung im Jahr 2021 ist in Baden-Württemberg das neu gebildete Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zuständig für fast alle Bereiche des Bauens - von der Landes- und Regionalplanung über Städtebauförderung, Stadtentwicklung und Baukultur, Wohnungsbau, Denkmalschutz und Denkmalpflege bis zum Baurecht mit Brandschutz und insofern Oberste Baurechtsbehörde für Baden-Württemberg. Lediglich für die Bereiche Standsicherheit und Schutz baulicher Anlagen sowie Bauarten und Bauprodukte ist das Umweltministerum die zuständige oberste Baurechtsbehörde.


