Das Architektengesetz regelt unter anderem den Schutz der Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner. In der Berufsordnung sind die Berufspflichten aufgeführt, die der Architekt bei seiner beruflichen Tätigkeit beachten muss. Oberster Grundsatz ist, dass er bei all seinen Tätigkeiten das Ansehen des Berufstandes zu wahren hat.
Freie Berufe, Handwerk und Transparenzinitiative der EU
Handwerk und Freie Berufe in Baden-Württemberg können sich darauf verlassen, dass sich die grün-rote Landesregierung in Brüssel für den Erhalt des Meisterbriefs stark macht.
Die Pressemitteilung der beiden Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD finden Sie hier