Über demokratisch gewählte Gremien gibt sich die Architektenschaft eine eigene Berufsordnung, bestimmt die Berufspolitik und wirkt bei Gesetzen und Verordnungen mit. Die Organe der Kammer sind die Landesvertreterversammlung und der Landesvorstand (siehe auch Architektengesetz $14).
Wir über uns
Der Landesvorstand
Der Landesvorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer und vertritt die beruflichen Interessen der Mitglieder.
Das Architekten-Parlament als zentrales Organ entscheidet über die Arbeitsgrundsätze der Architektenkammer, beschließt die Satzung und andere Regelwerke, darunter auch die Berufs- und Beitragsordnung. Sie genehmigt den Haushaltsplan und bestellt die wichtigsten Ausschüsse.