
Auch bestehende Schulen sind als Nichtwohngebäude gegebenenfalls bei einer Sanierung von den neuen Pflichten nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetzes betroffen: Sanierung Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt; Caruso Architekten,Hohberg-Hofweier
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 11. März 2015 das "Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG)" in seiner neuen Fassung beschlossen, die im Gesetzblatt Nr. 5 vom 20. März 2015 veröffentlicht wurde. Ziel der Novelle ist es, die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln und durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Anteil an erneuerbaren Energien soll gesteigert, der Wärmeenergiebedarf gesenkt, die Energie effizienter genutzt und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden vorangebracht werden.

