Nach Ansicht des BAK-Ausschuss HOAI können Leistungen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgegolten werden. Solange die EnEV nicht in der HOAI geregelt ist, empfiehlt der Ausschuss eine freie Vereinbarung, die sich aus drei Komponenten zusammensetzt.
