
Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten und bietet eine größere Bandbreite an Erfüllungsoptionen, wie 15 Prozent des Heizungs- und Warmwasserbedarfs eines Gebäudes mit erneuerbaren Energien gedeckt werden können, inwiefern die Dämmung der Gebäudehülle anrechenbar ist oder welche Ersatzmaßnahmen möglich sind.

