
LAGO Restaurant an der Messe Ulm - Architekt: NGP Nething Generalplaner Ulm/Neu-Ulm GmbH; Foto: Stefan Bauer
Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist, müssen neu errichtete Gaststätten oder Gaststätten, die wesentlich umgebaut oder erweitert werden, barrierefrei sein. Dies gilt, wenn nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige Einrichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine wesentliche Erweiterung erteilt wird. Für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, gilt dies für Gaststätten in Gebäuden, die nach dem 1. Mai 2002 fertiggestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert werden.
