Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt die am 11. Juni 2013 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes EWärmeG. „Im Interesse des Klimaschutzes und vor dem Hintergrund knapper endlicher Ressourcen halten wir es für dringend notwendig, für Wohn- wie Nichtwohngebäude einen erhöhten Einsatz von regenerativen Energieträgern vorzuschreiben“, erläutert Präsident Wolfgang Riehle. Denn das Kabinett hat sich nicht nur darauf verständigt, dass der Wärmebedarf von Gebäuden nachweislich zu mindestens 15 Prozent von erneuerbaren Ressourcen gedeckt werden muss, sondern hat nun auch explizit Nichtwohngebäude in das Gesetz miteinbezogen. Weil diese oft einen hohen Energiebedarf aufweisen, hatte die Architektenkammer Baden-Württemberg schon seit längerer Zeit eine entsprechende Änderung angemahnt.

