Am 5. August 2020 ist im Gesetzblatt für Baden-Württemberg die „Verordnung der Landesregierung, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung“ vom 28. Juli 2020 erschienen. Die Neuerungen traten teils am 1. Oktober in Kraft, teils wird dies aber erst am 1. Februar 2022 erfolgen.
