Im Gemeinsamen Amtsblatt vom 28. Juni 2017 wurde mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zurVerwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (VwV LBO-Vordrucke) vom 5. Mai 2017 – Az.: 51-2600.0-9/129 – darauf hingewiesen, dass VwV und die zugehörigen Formulare nur noch auf der Homepage des Ministeriums in der amtlichen Fassung veröffentlicht und fortgeschrieben werden. Sie stehen im Internet als digitale Dateien im pdf-Format zum Herunterladen bereit. Diese Formulare sind zum digitalen Ausfüllen geeignet und enthalten teilweise Zusatzfunktionen. Über die Fortschreibungen der VwV LBO-Vordrucke bietet das Ministeium eine Änderungshistorie als Übersicht als pdf-Datei.
Vordruckfassungen für das baurechtliche Verfahren, die von den bekannt gemachten Vordrucken abweichen, können noch aufgebraucht oder weiterverwendet werden, soweit sie überwiegend diesen Vordrucken entsprechen. Soweit sich durch die Verwendung nicht mehr geltender Vordruckfassungen jedoch Erschwernisse im baurechtlichen Verfahren ergeben, kann die zuständige Baurechtsbehörde diese aber zurückweisen und die Einreichung der Bauvorlagen unter Verwendung der bekannt gemachten Vordrucke verlangen.