
Feuerwehrgerätehaus Oberndorf a. N.; Architekten Hopf & Pfäffle, Oberndorf a. N.; Foto Jochen Stüber
Seit 23. Juli 2013 ist in Baden-Württemberg eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in der Landesbauordnung geregelt. Schlafräume und deren Rettungswege sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Bestehende Gebäude sind bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.
