Das Strahlenschutzgesetz sieht die Ausweisung sogenannter Radonvorsorgegebiete vor. In Baden-Württemberg sind insgesamt 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald entsprechend deklariert worden. Die Festlegung erfolgte über eine Allgemeinverfügung, die am 15. Juni in Kraft getreten ist.


