Die bereits im Juni 2017 erlassenen neuen Regelungen im Strahlenschutzgesetz zum Schutz vor Radon traten am 31. Dezember 2018 in Kraft. Dies bedeutet neue Anforderungen für bestehende und zu errichtende Gebäude (siehe DAB regional 08/2017). Baden-Württemberg weist durchaus Gebiete auf, in denen aufgrund der geologischen Gegebenheiten erhöhte Radonbelastungen auftreten können. Bereits seit Längerem informieren die zuständigen Bundes- und Landesministerien zum Thema Radon und dessen Gefährdungspotenzial. Vor dem Hintergrund der künftigen gesetzlichen Anforderungen geht das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von einem erhöhten Beratungsbedarf sowohl bei privaten als auch öffentlichen Bauherren und Immobilienbesitzern aus.

