
Aisgezeichnete Architektur mit hervorragender Arbeitsplatzqualität: Bürogebäude Stuttgart-Nord | Blocher Blocher Partners, Architecture and Design, Stuttgart; Landschaftsarchitektur Glück, Stuttgart | Foto Klaus Mellenthin
Am 3. Dezember 2016 trat die tags zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderung der Arbeitsstättenverordnung - ArbeitsstättVO - vom 30. November in Kraft. Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Verpflichtungen von Arbeitgebern zum Arbeitsschutz zu konkretisieren. Sie sollen die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten, auch auf Baustellen, gewährleisten und Arbeitsabläufe menschengerecht gestalten. Mit dem Inkrafttreten der Novelle wurde die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung außer Kraft gesetzt, da ihre Inhalte in die neue Verordnung aufgenommen wurden.
