Auch Architekturbüros müssen die gesetzliche Verpflichtung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung umsetzen (§ 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Dies gilt auch für kleine Büros bis 10 Beschäftigten. Mit der Kompetenzzentren-Betreuung mit dem KBZ-Portal können sie dieser Verpflichtung nachkommen und sparen Zeit und Geld.
