Praxishinweis für Kammermitglieder zur Fort- und Weiterbildungsordnung
Kammermitglieder sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Die Erfüllung dieser Verpflichtung der Architektenschaft ist zu dokumentieren und wird von der Kammer stichprobenartig überprüft.
Diese Praxishinweise als Ergänzung der Fort- und Weiterbildungsordnung erläutern die Hintergründe und geben Hinweise, was für die Anerkennung von Fortbildungen zu beachten ist.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
Ihre Anmeldung wird automatisch beendet oder nicht auf Folgeseiten übernommen? Dokumente lassen sich nicht wie gewohnt herunterladen oder anzeigen?
Die technische Entwicklung bei Software wie den Browsern oder den EDV-Systemen macht es unmöglich, eine hundertprozentige Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit zu garantieren. Deshalb kann es z.B. bei einzelnen Konfigurationen Probleme mit dem Mitglieder-Login oder dem Öffnen von Dokumenten geben.