Merkblatt Nr. 611: 2018 VwV-TB Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VwV TB ist seit 1. Januar 2018 gültig und tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft. Sie hat die bisherige Liste der Technischen Baubestimmungen LTB sowie die bisherigen Bauregellisten des DIBT abgelöst. Bauvorhaben müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung geltendem Recht entsprechen. Somit ist das Datum der Baugenehmigung maßgebend für die zugrunde zu legenden Regelungen. Die in der VwV TB festgelegten Regelungen sind also für alle ab 1. Januar 2018 genehmigten Bauvorhaben in Baden-Württemberg anzuwenden.
Inhalt: Hinweise zu Technischen Baubestimmungen und der aktuellen VwV TB Anhang: Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB) vom 20. Dezember 2017 - Az.: 45-2601.1/51 (UM) und Az.: 5-2601.3 (WM) - in der auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlichten Fassung mit den Teilen
A: Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind
B: Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Abschnitt A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind
C: Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE- Kennzeichnung tragen, und für Bauarten
D: Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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