Merkblatt Nr. 61-LBO2018: Landesbauordnung in der von 2018 bis 31. Juli 2019 gültigen Fassung
Landesbauordnung für Baden-Württemberg – LBO LBO vom 8. August 1995 in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73), geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2013 (GBl. S. 209), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2014 (GBl. S. 501) geändert durch Artikel 30 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. November 2017 (GBl. S. 606) und Artikel 3 des Gesetzes vom 8. November 2017 (GBl. S. 612)
Mit Veröffentlichung im Gesetzblatt Nr. 23 vom 30. November 2017 wird eine "kleine Novelle" des Bauordnungsrechts als notwendige Anpassung an insbesondere europäische Rechtsvorgaben wirksam. Zwei Gesetze ändern die Landesbauordnung hinsichtlich des Bauproduktenrechts und des Gefahrstoffrechts:
"Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg" vom 8. November 2017 mit Anpassung der baurechtlichen Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht und Ermächtigung für die Verfahrensvorschrift Technische Baubestimmungen, in Kraft seit 1. Dezember 2017
"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates" vom 8. November 2017: Übernahme europäischer Vorgaben zum Umgang mit gefährlichen Stoffen zur Gewährleistung von Sicherheitsabständen und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben, in Kraft seit 1. Januar 2018
Mit Inkrafttreten der Novelle 2019 zum 1. August 2019 ist diese Fassung außer Kraft!
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