für Fort- und Weiterbildungsangebote der Architektenkammer
und für sonstige Amtshandlungen
der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Auf Antrag der AKBW vom 7. Dezember 2017 genehmigte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit Schreiben vom 10. Januar 2018 unter dem Aktenzeichen 5-2691.4/98 gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes Baden-Württemberg die von der Landesvertreterversammlung 2017 am 25. November mit den erforderlichen Mehrheiten der Delegierten beschlossenen Änderungen der Gebührenordnung. Ausfertigung und Bekanntmachung der genehmigten geänderten Gebührenordnung erfolgte durch Veröffentlichung in Ausgabe 2/2018 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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