Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom 4. Juli 2019 (C-377/17) und die sich daraus ergebende Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum 1. Januar 2021 hat die Strategiegruppe Stadt/Land der Architektenkammer zum Anlass genommen, das Merkblatt „Städtebaulicher Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Nr. 51) durchzusehen und vollständig zu überarbeiten. Die überarbeite, neue Fassung des Merkblatts 51 erhalten Sie hier.
Die vorangegangenen bisherigen Fassungen (letzte Fassung: Stand 05/2014) werden hiermit gegenstandslos und sind nicht weiter zu verwenden.
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hinweise zur Anwendung und Auslegung des Merkblattes 51 finden Sie hier: FAQ
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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