Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial frei von Rechten Dritter
Gerade Architektur als ästhetische Auseinandersetzung mit Räumen lebt davon, dass sie mit dem Auge wahrgenommen wird. Das Auszeichnungsverfahren „Beispielhaftes Bauen“ will das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur in Baden-Württemberg schärfen und zeigen, was Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sowie Stadtplaner und Stadtplanerinnen gemeinsam mit ihrer Bauherrschaft mit einer professionellen Planung möglich machen.
Für die berufsständische Öffentlichkeitsarbeit der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) sind Fotos der prämierten Objekte deshalb unverzichtbar – auch über die Berichterstattung zum Beispielhaften Bauen hinaus. Es handelt sich in erster Linie um Öffentlichkeitsarbeit für die Preisträgerinnen und Preisträger, aber auch allgemein für die Mitglieder der Kammer. Für die Fotografen bietet sie eine Möglichkeit zur eigenen Präsentation. Damit die AKBW das zur Verfügung gestellte Bildmaterial für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzen kann, muss es frei von Rechten Dritter sein. Dabei gilt es einige Aspekte zu berücksichtigen. Das vorliegende Merkblatt gibt einen kurzen Überblick über die Rechtssituation bei der Erstellung von Bildmaterial sowie dessen Verwendung durch die AKBW.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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