Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Kammergruppen sowie der Beisitzenden
Wahl der Mitglieder der Landesvertreterversammlung
Wahl des Kammerbezirksvorstands sowie Benennung der Öffentlichkeitsbeauftragten
Wahl des Landesvorstands
Wahl der Ausschüsse, Strategie- und Projektgruppen, Arbeitskreise
Bestimmung der Delegierten zur Bundeskammerversammlung
Auf Antrag der AKBW vom 7. Dezember 2017 genehmigte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit Schreiben vom 10. Januar 2018 unter dem Aktenzeichen 5-2691.4/98 gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes Baden-Württemberg die von der Landesvertreterversammlung 2017 am 25. November mit den erforderlichen Mehrheiten der Delegierten beschlossenen Änderungen der Wahlordnung mit Ausnahme der vorgesehenen Streichung von § 6 Absatz 4, Absatz 5 Sätze 1, 3 und 4 und Absatz 6 Satz 1 sowie § 7 Absatz 3 und Absatz 6 Sätze 1 und 2 in ihrer bisherigen Fassung. Ausfertigung und Bekanntmachung der genehmigten geänderten Wahlordnung erfolgte durch Veröffentlichung in Ausgabe 2/2018Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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