Verordnung des Wirtschaftsministeriums über das Eintragungs- und Löschungsverfahren nach dem Architektengesetz - Architekteneintragungsverordnung
vom 13. Juli 1999 (GBl. S. 350) geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November 2010 (GBl. S. 1029) geändert durch Artikel 91 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 76) geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 136) zuletzt geändert durch Artikel 127 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 97, 114)
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
Ihre Anmeldung wird automatisch beendet oder nicht auf Folgeseiten übernommen? Dokumente lassen sich nicht wie gewohnt herunterladen oder anzeigen?
Die technische Entwicklung bei Software wie den Browsern oder den EDV-Systemen macht es unmöglich, eine hundertprozentige Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit zu garantieren. Deshalb kann es z.B. bei einzelnen Konfigurationen Probleme mit dem Mitglieder-Login oder dem Öffnen von Dokumenten geben.