Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Berufsgerichtsverfahrens nach dem Architektengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1975 GBl. S. 588 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2016 (GBl. 2017 S. 1)
I. Einrichtung der Berufsgerichte II. Kammeranwalt III. Allgemeine Verfahrensbestimmungen IV. Verfahren vor dem Berufsgericht V. Verfahren vor dem Landesberufsgericht VI. Wiederaufnahme des Verfahrens VII. Strafvollstreckung VIII. Kosten IX. Begnadigung X. Schlussbestimmung
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