Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB – Sicherheit auch für Architekten Architekten, die Zweifel an der Solvenz des Bauherren haben, können von ihm eine Sicherheit verlangen.
1. Worum geht es? 2. Kann auch ein Architekt die Bauhandwerkersicherung geltend machen? 3. Kann auch der lediglich planende Architekt Sicherheit verlangen? 4. In welcher Höhe kann eine Sicherheit verlangt werden? 5. Wie kann die Sicherheit verlangt werden? 6. Welche Art der Sicherheit hat der Auftraggeber zu stellen? 7. Von wem kann die Sicherheit (nicht) verlangt werden? 8. Wie lange kann sich der Auftraggeber Zeit lassen, die Sicherheit zu stellen? 9. Was kann der Architekt nach fruchtlosem Ablauf der Frist unternehmen? 10. Was kann der Architekt nach seiner Kündigung vom Auftraggeber geltend machen?
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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