Durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) von1995 wurde eine auf die Angehörigen der Freien Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform geschaffen, die Partnerschaftsgesellschaft. In dieser Gesellschaft können sich ausschließlich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusammenschließen.
Inhalt des Merkblatts: 1. Partnerschaftsgesellschaft – Einleitung und allgemeine Hinweise 2. Partnerschaftsvertrag 3. Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG)
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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