Ausführungen zur Problematik der Grunderwerbsteuer bei bebauten und unbebauten Grundstücken.
Diese Ausarbeitung legt dar, dass bei von Architekten betreuten Baugruppen die Grunderwerbssteuer nur auf das unbebaute Grundstück anfallen kann und sollte.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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