Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Honorrordnung für Architekten und Ingenieure vom 2. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I S. 2636), gültig seit 1. Januar 2021
Textausgabe mit amtlicher Begründung und Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) mit Begründung
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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