der Architektenkammer Baden-Württemberg beschlossen vom Landesvorstand am 27. März 2012, geändert vom Landesvorstand am 24. März 2021
Gestaltungsbeiräte tragen zu einer Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur und somit für eine lebenswerte und qualitätvoll gebaute Umwelt bei. Seit Jahren empfiehlt die Architektenkammer Baden-Württemberg deshalb allen Kommunen, ein solches Sachverständigengremium zu berufen. Dennoch gibt es im Südwesten derzeit erst 14 Gestaltungsbeiräte. Um die Kommunen „auf den Geschmack zu bringen“, sprach sich die Landesvertreterversammlung daher am 26. November 2011 einstimmig dafür aus, als neue Kammerdienstleistung einen „mobilen“ Gestaltungsbeirat einzurichten- sozusagen als amuse gueule. Dieser befasst sich auf Antrag einer Kommune oder Institution mit der Beurteilung von Bauvorhaben. Die vom Landesvorstand am 27. März 2012 beschlossene Geschäftsordnung sieht vor, dass sich der Gestaltungsbeirat aus den im AKBW-Verzeichnis für Fachpreisrichter gelisteten Kolleginnen und Kollegen zusammensetzt. Der Gestaltungsbeirat Baden-Württemberg wird jeweils individuell entsprechend den Vorstellungen des Auftraggebers zusammengestellt. Die Anforderungen wie auch die Vergütung von Juroren und Gestaltungsbeiräten sind vergleichbar.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
Ihre Anmeldung wird automatisch beendet oder nicht auf Folgeseiten übernommen? Dokumente lassen sich nicht wie gewohnt herunterladen oder anzeigen?
Die technische Entwicklung bei Software wie den Browsern oder den EDV-Systemen macht es unmöglich, eine hundertprozentige Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit zu garantieren. Deshalb kann es z.B. bei einzelnen Konfigurationen Probleme mit dem Mitglieder-Login oder dem Öffnen von Dokumenten geben.