Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758)
Verordnungstext mit Einführung und Hinweisen sowie Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB):
RAB 01 Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB RAB 10 Begriffsbestimmungen RAB 25 Arbeiten in Druckluft RAB 30 Geeigneter Koordinator RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Anwendung der Baustellenverordnung
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Information, Publikation, Redaktion 53107 Bonn
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