In letzter Zeit wird die Geschäftsstelle der Architektenkammer wieder verstärkt von verschiedenen Seiten auf Gesellschaften aufmerksam gemacht, die unter anderem freiberuflich Tätige unter dem Vorwand, nur eine bereits bestehende Registrierung oder Eintragung in einem Gewerbe- oder Branchenverzeichnis etc. aktualisieren zu wollen, zu einem ungewollten Vertragsabschluss veranlassen. Dabei übersehen Architekten, dass sie keine Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind.
