Informationspflichten bei Verträgen mit Verbrauchern
Architekten müssen Informationspflichten beachten, wenn sie mit Verbrauchern Verträge abschließen
Den Architekten treffen spezielle Informationspflichten, wenn er Verträge mit Verbrauchern abschließt. Insbesondere außerhalb seiner Geschäftsräume bestehen für ihn Informationspflichten, die er einzuhalten hat.
Näheres dazu erfahren Sie in unserem Merkblatt Nr. 410 „Pflichten bei Verbraucherverträgen“, das hier abrufbar ist.