Mit der Verabschiedung der HOAI 2013 im Bundeskabinett am 24.04.2013 und der Weiterleitung an den Bundesrat zur Zustimmung ist die HOAI-Novellierung auf die Zielgerade eingebogen. Wenn nichts mehr dazwischenkommt, wird die HOAI 2013 im Juli/August 2013 in Kraft treten. Es wird deshalb Zeit, dass sich Architekten und Auftraggeber mit der Frage beschäftigen, ob Übergangsregelungen in neu abzuschließende Verträge einzuarbeiten sind.
