Spätestens jetzt ist es also soweit: Mit dem 01.01.2021 ist das verbindliche Preisrecht der HOAI Geschichte, jedenfalls für die ab dem neuen Jahr geschlossenen Verträge. Ganz loslassen wird es den Anwender aber noch nicht, vertritt doch eine Reihe von Oberlandesgerichten und mit ihnen der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass jedenfalls der Mindestsatz bei „Altverträgen“ weiterhin gilt. Setzt sich diese Sicht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch, dürften die sogenannten Aufstockungsklagen die Gerichte noch eine ganze Weile beschäftigen.



