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Die Anfertigung und Verwertung von Fotos sind nicht erst seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ein vermintes Gelände. Viele sind beteiligt, viele haben Rechte. Umso wichtiger ist es für Architektinnen und Architekten, die Fotos von ihren Werken anfertigen oder veröffentlichen möchten, zu wissen, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie ihre Rechte absichern können.