Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) steht derzeit bei vielen GmbH-Gesellschaftern, die zugleich geschäftsführend tätig sind, im Fokus. Betroffen sind GmbHs, bei denen nicht alle Geschäftsführer mindestens auch die Hälfte der Kapitalanteile halten, also vor allem solche mit mehr als zwei Gesellschafter-Geschäftsführern.
