Neuauflage des Standardwerks über die Haftung der Planer veröffentlicht
Schon in der 11. Auflage erscheint das aktuell überarbeitete Standardwerk „Die Haftung des Architekten“. Herausgegeben wird es von den renommierten Architektenrechtlern Gerd Motzke, der lange Jahre vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München war, Matthias Preussner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz, sowie seinem Berliner Kollegen Jan Kehrberg. „Die 11. Auflage steht ganz im Zeichen der Reform des Werkvertragsrechts“, heißt es im Vorwort. Doch noch viele weitere Neuregelungen, Änderungen und Gerichtsentscheidungen werden in der Neuauflage berücksichtigt.
Deutlich über 1.000 Seiten ist das Werk stark – anhand der Textmenge wird schon deutlich, wie komplex die Haftung für Planerinnen und Planer ist. Das Buch lässt auch kein haftungsrelevantes Thema aus: Die Berufsausübung (z. B. als GbR, PartGmbB oder GmbH) kommt ebenso wie die Themen „Vollmachten“ oder „Abnahme“ ausführlich vor. Anhand der HOAI-Leistungsphasen werden besondere Haftungsprobleme der Planer dargestellt und erläutert.
Gibt es einen Unterschied zwischen der verantwortlichen Bauleitung nach der Landesbauordnung und der des Objektüberwachers im Sinne der Leistungsphase 8? Der Autor Kehrberg führt hier detailliert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf, die insbesondere für Planerinnen und Planer interessant sind, die zwar die Bauleitung schulden, nicht aber Leistungen der Leistungsphase 8. Ebenso spannend wie umfangreich sind Motzkes Ausführungen über Haftungsfreistellungsmöglichkeiten und Haftungspotenzierungen.
Man mag an der einen oder anderen Stelle auch mal anderer Meinung sein, dennoch: Ein Blick in dieses umfangreiche Werk lohnt immer!
Die Haftung des Architekten Handbuch für die Haftung der Planer und Sonderfachleute Gerd Motzke, Mathias Preussner, Jan Kehrberg (Hrsg.), Werner Verlag, 11. Auflage, 219 x 164 mm, 1.204 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8041-5293-9, 119 Euro