Merkblätter der AKBW zur Insolvenz und Forderungsausfällen
Die AKBW bietet in drei Merkblättern weitere Informationen für Architektinnen und Architekten an zum Thema (Fremd- und Eigen-)Insolvenz sowie Forderungsausfällen, die hier abgerufen werden können.
Änderungen bei Formularen für Grenzgänger und berufliche Aufenthalte
Reist ein selbständiger oder angestellter Architekt ins Ausland, um dort einen Architektenauftrag auszuführen, kann er unter Umständen dem dort geltenden ausländischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht unterfallen.
Ab dem 1. Februar haben selbständig tätige Kammermitglieder unter bestimmten Voraussetzungen neue Informationspflichten gegenüber Bauherren, die Verbraucher sind.
Wer Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg ist und eine Schuldner- oder Insolvenzberatung benötigt, sollte nicht zögern, sich vertrauensvoll an die Kammer zu wenden.
Architekten mit Profil - kostenloses Büroverzeichnis der AKBW
Neben ihrem Eintrag in der Architektenliste können die Mitglieder sich freiwillig und kostenlos in einem Büroverzeichnis der Kammer führen lassen. In diese Liste können Schwerpunkttätigkeiten und Spezialisierungen angegeben werden.
Sofern Mitglieder der Architektenkammer über eine Homepage verfügen, wird dringend empfohlen, das darin enthaltene Impressum auf Übereinstimmung mit den nach § 5 Abs. 1 TMG erforderlichen Angaben zu überprüfen.