In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geht die Kammer Wettbewerbsverstöße auf dem Weg der Abmahnung bzw. Unterlassungsklage offensiv an.
Sie bekämpft die unberechtigte Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Stadtplaner" - die nur derjenige führen darf, der in die Architektenliste eingetragen ist - sowie wettbewerbswidrige Honoraranfragen und Verstöße gegen die Vergabeordnung. Um den Mitgliedern zuverlässig in solchen Fällen helfen zu können, bittet die Architektenkammer um Meldung von Verstößen.