Rechtspolitisches Gespräch im Haus der Architekten über Bauprozesse und außergerichtliche Alternativen
Dauern Bauprozesse zu lange? Und wenn ja: was kann man dagegen tun? Ist die außergerichtliche Streitbeilegung eine erfolgreiche Alternative? Diesen Fragen stellten sich fünf hochkarätige Experten aus der Justiz, der Verwaltung und der Rechtspflege am 10. Oktober im Haus der Architekten.
Hans-Joachim Rast, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, verneinte die Frage, dass Bauprozesse pauschal zu lange dauern würden. Er schilderte den Gerichtsalltag, in dem der Richter insbesondere die Kommunikation mit Sachverständigen, Rechtsanwälten und den Parteien zu koordinieren hat und in der oftmals die Beteiligten die Justiz warten ließen. Michael Lotz, Ministerialdirigent im Ministerium der Justiz und für Europa und selbst ehemaliger Richter, hob die Qualität der baden-württembergischen Gerichtsbarkeit hervor. Am Landgericht Heidelberg gäbe es z. B. zwei spezialisierte Baukammern, die sich ausschließlich mit Bau- und Architektenstreitigkeiten beschäftigen. Dadurch entstehe Spezialkompetenz, und dies führe durch die Routine zu schnelleren Verfahren, so Lotz.
Claus Jürgen Diederichs, Professor für Bauwirtschaft und Baumana gement in Wuppertal, war in seiner Funktion als erster Vorsitzender der DGA Bau (Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft) eingeladen. Gemäß Statistischem Bundesamt dauert ein Bauprozess acht Monate am Amtsgericht, 16 Monate am Landgericht und rund 32 Monate am Oberlandesgericht. Er ermunterte die Juristen zur stetigen Fort- und Weiterbildung im Bau- und Architektenrecht. Das Baurecht werde während des Studiums und der Referendariatszeit vernachlässigt. Diederichs warb für die außergerichtliche Streitbeilegung, die sowohl in größeren Streitfällen, aber auch bei kleineren Bauverfahren schneller, kostengünstiger und vertraulich sei bei Auswahl kompetenter Streitlöser durch die Parteien selbst und Aufrechterhaltung ihrer Geschäftsbeziehungen.
Christian Walz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht in der Kanzlei Caemmerer Lenz in Karlsruhe, schlug vor, dass Richter häufiger einen sogenannten „frühen ersten Termin“ anordnen sollten, um die Prozesse zu beschleunigen, statt die Parteien viele Schriftsätze schreiben zu lassen. Sein Vorschlag fand beim Stuttgarter Vorsitzenden Rast Zustimmung, der aber auch einwendete: Oftmals sind es gerade die Rechtsanwälte, die keinen frühen ersten Termin wünschten.
Helmut Stötzler, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie Leiter des Erfahrungsaustausches Sachverständigenwesen der Architektenkammer, wies darauf hin, dass die Bezahlung der Sachverständigen unzureichend sei. Derzeit erhielten sie einen Stundensatz von 85 Euro/Stunde. Viel zu wenig für die diffizile Arbeit als Sachverständiger, so Stötzler. Michael Lotz äußerte dagegen Bedenken: Mit den Stundensätzen, die privat gezahlt würden, könne die Justiz nie konkurrieren. Hans-Joachim Rast kritisierte wiederum, dass er oftmals den Eindruck habe, dass die Justiz nur nachrangig von den Sachverständigen behandelt würde.
Alle Beteiligten waren sich am Ende in einem einig: Pauschal kann man nicht die Verfahrensdauer der Bauprozesse kritisieren. Die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen könnte noch weiter optimiert werden. Als Anregung wurde mitgegeben, dass Richter zu den Beweisterminen vor Ort mitgehen sollten. Dadurch könnten viele Streitpunkte schon vor Ort gelöst werden. Und regelmäßig sollten sich Bauherren, Planer, Bauunternehmer und ihre Rechtsanwälte Gedanken machen, ob nicht eine außergerichtliche Streitbeilegung effizienter zum Ziel führen könne. Diederichs schlug zudem vor, dass ein Schlichtungsspruch vor Gericht Beweisqualität bekommen solle.
Im Anschluss an den interessanten und aufschlussreichen Austausch auf dem Podium diskutierten insbesondere Richter und Architekten vertieft weiter. Ein gelungener Abend, der zur Verständigung zwischen Justiz und Architekten beitrug.