Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung (VBV) Baden-Württemberg hat die Richlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) überarbeitet und veröffentlicht.
Die Dienststellen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg wenden die neuen RifT-Regelungen sofort an. Das Gesamtwerk ist allgemein zugänglich und wird im Internet unter www.rift-online.de veröffentlicht.
Recht
Freie Vereinbarung von Stundensätzen
Keine Orientierungshilfen der Kammer mehr über Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen