Das ursprünglich bis 21. März 2021 befristete Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sollen bis Ende 2022 verlängert werden. Das Bundeskabinett hat dies auf den Weg gebracht, damit die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen kann. ie dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett am 20.01.2021 auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.

