Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stärkt Eigentümer und ist am 01.07.2007 in Kraft getreten.
„Das Gesetz stärkt die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft“, so eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht. Damit soll am 01.07.2007 Schluss sein mit dem Sanierungsstau in vielen Eigentumswohnanlagen.
In der Vergangenheit mussten Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen. Ohne Einstimmigkeit konnten wichtige Bauarbeiten nicht vergeben werden. Das hat in vielen Eigentümergemeinschaften zu enormen Modernisierungsstaus geführt. Damit ist nun Schluss. Ab sofort müssen Eigentümergemeinschaften Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung nicht mehr einstimmig beschließen; es reicht die einfache Mehrheit.
Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft ihr gemeinschaftliches Eigentum dem Stand der Technik anpassen möchte, z.B. durch den Bau einer Solaranlage oder eines Aufzuges, dann benötigt sie dazu nur noch eine Drei-Viertel-Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die allerdings zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile halten müssen. Das erleichtert die Modernisierung alter Anlagen.