Fristen bei Baugenehmigungsverfahren
Recht haben ist das eine und Recht bekommen das andere, so lautet ein geflügeltes Wort. Im Zusammenhang mit den Fristen bei Baugenehmigungsverfahren gibt der Zeitfaktor diesem Sprichwort eine andere Bedeutung. Die Frage lautet nun vielmehr: Wann bekommt der Bauherr sein gesetzlich verbrieftes Recht?
